Verhältnißder Theorie zur Praxis im Völkerrecht

Immanuel Kant: Vom Verhältniß der Theorie zur Praxis im Völkerrecht. In allgemein philanthropischer, d. i. kosmopolitischer Absicht betrachtet…

BEGINN DES AUFSATZES

„Ist das menschliche Geschlecht im Ganzen zu lieben; oder ist es ein Gegenstand, den man mit Unwillen betrachten muß, dem man zwar (um  nicht misanthrop zu werden) alles Gute wünscht, es doch aber nie an ihm erwarten, mithin seine Augen lieber von ihm abwenden muß?

Die Beantwortung dieser Frage beruht auf der Antwort, die man auf eine andere geben wird:

Sind in der menschlichen Natur Anlagen, aus welchen man abnehmen kann, die Gattung werde immer zum Bessern fortschreiten und das Böse jetziger und vergangener Zeiten sich in dem Guten der künftigen verlieren?

Denn so können wir die Gattung doch wenigstens in ihrer beständigen Annäherung zum Guten lieben, sonst müßten wir sie hassen oder verachten […]“